Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert dafür einen geldwerten Vorteil. Die pauschale Berechnung unterstellt, dass der Wagen regelmäßig für den Arbeitsweg genutzt wird – was längst nicht immer der Fall ist. Gerade bei häufigem Homeoffice oder wechselnden Einsatzorten liegt der tatsächliche Nutzungsumfang oft deutlich darunter. In solchen Fällen kann der pauschale Ansatz im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrigiert werden.
mehrAm Flughafen dürfen Luftsicherheitsassistentinnen grundsätzlich auch mit religiösem Kopftuch arbeiten. Bei Ablehnung einer Bewerberin für diese Arbeit kann ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegen, für den Entschädigung verlangt werden kann.
mehrAnfechtung einer Betriebsratswahl: Bei “Plattformarbeit” ist nur dann die Wahl eines eigenen Betriebsrats zulässig, wenn diese einen Betrieb oder selbstständigen Betriebsteil i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes darstellt.
mehrEin Berliner Gericht sieht bei der Plattform “TikTok” einen „nicht zu vernachlässigenden Anreiz“ für Jugendliche, ihr Alter falsch anzugeben, was für die Nutzung und den Datenschutz bedeutungsvoll ist.
mehrDas Oberlandesgericht Frankfurt hält die Vorschrift zur Ersetzung fehlender Einwilligung in eine Adoption für verfassungswidrig und legt sie dem Bundesverfassungsgericht vor.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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